Dualismus

ist allgemein die Lehre, die zwei voneinander unabhängige, meist gegensätzliche Prinzipien annimmt. Im Völkerrecht ist D. die grundsätzliche Trennung von Völkerrecht und innerstaatlichem Recht. Gegensatz hierzu ist der Monismus.

, Steuerrecht: Einkunftsermittlung, Veräußerung von wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Völkerrecht: Nach dem Dualismus sind Völkerrecht und nationales Recht zwei verschiedene Rechtsordnungen. Der radikale Dualismus geht dabei von einer vollständigen Trennung aus, sodass es im Falle einer Widersprüchlichkeit keine Kollisionen geben kann, sondern ein Nebeneinander. Der gemäßigte Dualismus widerspricht nicht der Möglichkeit einer Kollision, doch bedarf es nicht der Über- bzw. Unterordnung nach Beispiel des Monismus. Beide Rechtsordnungen überschneiden sich. In diesen Bereichen gibt es Kollisionsnormen, sodass Konflikte lösbar sind.




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