d’Hondtsches Höchstzahlverfahren

Von dem Belgier d’Hondt entwickeltes Berechnungssystem zur Sitzverteilung eines Parlaments im Rahmen einer Verhältniswahl. Dabei werden die für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen (z.B. 66 000, 120 000, 90 000 nacheinander durch eins, zwei, drei usw. geteilt (A 66 000 B 120 000, C 90 000, A 33 000, B 60 000, C 45 000, A 22 000, B 40 000, C 30 000). Von den so gewonnenen Zahlen wird der Reihe nach jeweils die höchste berücksichtigt, und zwar so viele Male wie Sitze zu vergeben sind. Für jede berücksichtigte Höchstzahl erhält die betreffende Partei einen Sitz (bei sechs Sitzen erhält B den 1., C den 2., A den 3., B den 4., C den 5. und B den 6., d. h. A erhält ein, B drei und C zwei Sitze). Dieses Verfahren ist in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen weitgehend durch das von Hare und Niemeyer ersetzt worden; vgl. auch Wahlsystem.

ist im Wahlrecht das von dem Belgier d\'Hondt entwickelte Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung in einem Parlament, das - mindestens teilweise - nach dem Verhältniswahlrecht gewählt wird. Danach werden die Summen der auf die Parteien abgegebenen Stimmen (z.B. A 400000, B 300000, C 200000) jeweils durch die Zahlen 1, 2, 3, 4 usw. geteilt (also z.B. A 400000, B 300000, C 200000, A 200000, B 150000, C 100000, A 133 333, B 100000, C 66666 usw.) und die Parteien (, die nach durchgeführter Teilung die höchsten Zahlen erreicht haben,) erhalten in der Reihenfolge der Höchstzahlen die der Zahl ihrer Höchstzahlen entsprechende Zahl von Sitzen (also bei 6 Sitzen erhält A 3 Sitze, B 2 Sitze, C 1 Sitz). Das D’Hondtsche Höchstzahlverfahren galt für die Bundestagswahlen bis 1985. Hare-Niemeyersches Sitzzuteilungsverfahren, Sainte-Lague-Scheperssches Sitzzuteilungsverfahren Lit.: Genssler, G., Das d’Hondtsche und andere Sitzver- teilungsverfahren, 1984

von dem Belgier d’Hondt entwickeltes Berechnungssystem zur Sitzverteilung eines Parlaments im Rahmen einer Verhältniswahl. Dabei werden die für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen (z.B. 66 000, 120 000, 90 000 nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt (A 66 000 B 120 000, C 90 000, A 33 000, B 60 000, C 45 000, A 22 000, B 40 000, C 30 000). Von den so gewonnenen Zahlen wird der Reihe nach jeweils die höchste berücksichtigt, und zwar so viele Male wie Sitze zu vergeben sind. Für jede berücksichtigte Höchstzahl erhält die betreffende Partei einen Sitz (bei 6 Sitzen erhält B den 1., C den 2., A den 3., B den 4., C den 5. und B den 6., d.h. A erhält 1, B 3 und C 2 Sitze).Dieses Verfahren ist in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen weitgehend durch das von Hare und Niemeyer ersetzt worden; vgl. auch Wahlsystem.

(Höchstzahlverfahren). Von dem Belgier d’Hondt 1882 zur Sitzermittlung beim Verhältniswahlrecht ausgearbeitete Methode: Die für die einzelnen Listen (Parteien) abgegebenen Stimmen werden in einer Reihe nebeneinander gestellt und sämtlich durch 1, 2, 3, 4, usw. geteilt. Die ermittelten Teilzahlen sind nacheinander reihenweise unter den Zahlen der ersten Reihe (Stimmen-Zahl) aufzuführen. Unter den so gefundenen Teilzahlen werden so viele Höchstzahlen (höchste Zahlen) ausgesondert, und der Grösse nach geordnet, als Abgeordnete zu wählen sind. Jede Partei erhält so viele Sitze, als Höchstzahlen auf sie entfallen. Beispiel: 15.596 Stimmen verteilen sich auf Partei A = 7.318, B = 5.217, C = 2.081, D = 980. Die Teilung dieser Stimmen durch 1, 2, 3, 4 usw. ergibt für A: 7.318, 3659, 2.439, 1.829, 1.463, 1.219, 1.045, 914; für B: 5.217, 2.608, 1.739, 1.304, 1.043, 869; für C: 2.081, 1.040, 963; für D: 980, 490. Die 15 zur Verfügung stehenden Sitze werden daher auf die 15 höchsten Zahlen dieser Reihen verteilt, so dass bekommen: Die
Partei A den 1., 3., 5., 7., 9., 11. und 12. Sitz, die Partei B den 2., 4., 8., 10. und 13. Sitz, die Partei C den
6. und 14. Sitz, die Partei D den 15. Sitz.

Höchstzahlverfahren. Von dem Belgier d\'Hondt 1882 zur Sitzermittlung beim -"»Verhältniswahlrecht ausgearbeitete Methode: Die für die einzelnen Listen (Parteien) abgegebenen Stimmen werden in einer Reihe nebeneinander gestellt und sämtlich durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Die ermittelten Teilzahlen sind nacheinander reihenweise unter den Zahlen der ersten Reihe (Stimmen-Zahl) aufzuführen. Unter den so gefundenen Teilzahlen werden so viele Höchstzahlen (höchste Zahlen) ausgesondert und der Grösse nach geordnet, als Abgeordnete zu wählen sind. Jede Partei erhält so viele Sitze, als Höchstzahlen auf sie entfallen.

Berechnungsmethode zur Verteilung der Sitze eines Parlaments oder sonstigen Gremiums nach der Zahl der abgegebenen Stimmen im Rahmen der Verhältniswahl, entwickelt von dem belgischen Mathematiker d\'Hondt. Die auf die einzelnen Wahlvorschläge (Listen) entfallenden Stimmenzahlen werden nacheinander durch eins, zwei, drei usw. dividiert. Sämtliche dadurch entstandenen Quotienten bilden eine abnehmende Zahlenreihe. Die einzelnen Sitze werden dann der höchsten Zahl, der nächsthöchsten Zahl usw. zugewiesen, bis alle Sitze verteilt sind. Auf die danach folgenden kleineren Zahlen entfällt kein Sitz mehr. Das d\'Hondt\'- sche System begünstigt Parteien mit einem größeren Stimmenanteil. Deswegen wird neuerdings bei Landtagswahlen, bei der Bundestagswahl seit 2009 das Divisorverfahren nach Sainte Lagu/Schepers (vgl. § 61 Abs. 2 und 3 BWah1G) das System der mathematischen Proportion nach Hare-Niemeyer angewendet.




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