Ehehindernis

Eheverbot.

ist im Kirchenrecht ein der Eheschließung entgegenstehender Umstand. Eheverbot, Eheaufhebung

sind an sich alle Umstände, die einer Eheschließung entgegenstehen, so im kath. Kirchenrecht z. B. die Konfessionsverschiedenheit (Mischehe). Das staatliche Recht kennt dagegen nur bestimmte Eheverbote; über den Verstoß hiergegen sowie über die Folgen von Formfehlern, Willensmängeln und über Verstöße gegen die Ehefähigkeit s. Eheaufhebung.




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