Entlassungsentschädigung

Im Sozialrecht :

Entlassungsentschädigungen sind Abfindungszahlungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber hätte gekündigt werden können, das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung geendet hätte oder der zu berücksichtigende Teil der Entlassungsentschädigung verdient worden wäre, wenn der Arbeitslose eine Entlassungsentschädigung bezieht oder einen Anspruch auf eine solche hat und das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordenlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist endete CS 143 a SGB III). Der AnsDruch auf Arbeitslosengeld ruht höchstens 1 Jahr. Um die Zeiten, während der der Anspruch ruhte, verlängert sich entsprechend die Arbeitslosengeldbezugs- dauer.




Vorheriger Fachbegriff: Entlassung zur Bewährung | Nächster Fachbegriff: Entlassungsmanagement


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen