EntsorgungsfachbetriebeAnforderungen an die Organisation, Tätigkeit und an die Qualifikation von Inhabern und Personal sowie an Überwachung und Zertifizierung von E. regelt die VO v. 10. 9. 1996 (BGBl. I 1421) m. Änd. Entsorgergemeinschaften sind Vereinigungen von Betrieben, die selbst die Anforderungen an einen Entsorgungsfachbetrieb durch Satzung festlegen, überwachen und die Zertifizierung regeln. Die Entsorgergemeinschaft bedarf der Anerkennung durch das zuständige Landesministerium (Entsorgergemeinschaften-Richtlinie v. 9. 9. 1996, BAnz. 10909). S. a. Abfallrecht; Betriebsbeauftragte.
Weitere Begriffe : Oktroyierte Verfassung | Kunstwerk | Befrachter |
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