entwürdigende Behandlung

Im Wehrstrafgesetz (WStG) ist die entwürdigende Behandlung ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Vorgesetzten erfasst (§ 31 WStG).

eines Untergebenen durch einen militärischen Vorgesetzten wird bei vorsätzlichem Handeln nach § 31 WStG mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft, ebenso das böswillige Erschweren des Dienstes eines Untergebenen, ferner vorsätzliches Fördern oder pflichtwidriges Dulden solcher Handlungen durch einen Vorgesetzten. In besonders schweren Fällen tritt Freiheitsstrafe von 6 Mon. bis zu 5 Jahren ein. E. B. von Kindern Personensorge.




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