Erga-omnes-Pflichten

Rechtspflichten, deren Nichterfüllung von jedem Völkerrechtssubjekt unabhängig vom Bestehen eines Vertragsverhältnisses gerügt werden kann. Nach dem Urteil des IGH im BarcelonaTraction-Fall (ICJ Rep. 1970, 3) schließen sie derart bedeutsame Rechte ein, dass alle Staaten ein rechtliches Interesse an ihrem Schutz haben. Der IGH zählt ausdrücklich dazu: das Aggressionsverbot, das Verbot des Völkermordes und die Prinzipien und Regeln betreffend die grundlegenden Menschenrechte einschließlich des Schutzes vor Sklaverei und Rassendiskriminierung. Alle Normen des Ius cogens begründen Pflichten erga omnes.
Ergänzungsabgabe: zusätzliche 3%ige Abgabe zu den Ertragsteuern (zur Einkommensteuer bis einschließlich 1974 erhoben, zur Körperschaftsteuer bis einschließlich 1977).




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