Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS) Montanunion.
(18. 4. 1951, nach Auslaufen des Vertrags am 23. 7. 2002 dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft unterstellt) Europäische Gemeinschaften
, Abk. EGKS: eine der drei Europäischen Gemeinschaften; auf der Grundlage des sog. Monnet- oder Schumann-Plans wurde der Vertrag am 18.4. 1951 zwischen Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Luxemburg und Belgien unterzeichnet. Ziel des Vertrages war es, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg die damaligen Schlüsselindustrien der Produktion von Kohle und Stahl der Vertragsparteien zusammenzulegen und einem supranationalen, von den Nationalstaaten unabhängigen Organ zu unterstellen. Damit wurde eine fortschreitende wirtschaftliche Integration der europäischen Staaten begründet und die Möglichkeit einer Erweiterung dieser Gemeinschaft geschaffen. Der Vertrag ist mit dem 23.7. 2002 nach 50 Jahren Laufzeit außer Kraft getreten.
Der Vertrag über die EGKS vom 18. 4. 1951 zwischen Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland beruhte auf einem Plan des französischen Außenministers Schuman („Schuman-Plan“; ursprünglicher Vertragstext BGBl. 1952 II 447 m. Änd.). Ziel der EGKS war die Errichtung eines gemeinsamen Marktes für Kohle, Eisen, Schrott und Stahl durch Abschaffung aller Zölle und Kontingente, Vereinfachung der Verwaltungsbestimmungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, Einführung durchgehender Transporttarife, Verpflichtung der Industrien der Mitgliedstaaten auf einheitliche Preisstellung, Kartellkontrolle durch Genehmigungspflicht für bestehende Absprachen und Zusammenschlüsse, durch Diskriminierungsverbote, Subventionsverbote (Beihilfenrecht), Gewährung von Anpassungshilfen und Umschulungshilfen. Die Organe der EGKS sind mit den entsprechenden Organen der früheren EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft verschmolzen worden, s. a. europäische Integration (1, 2). Der Vertrag über die EGKS wurde auf 50 Jahre abgeschlossen und ist am 22. 7. 2002 abgelaufen. Ab diesem Zeitpunkt wurde sein Inhalt im Wesentlichen in die allgemeinen Vorschriften des früheren EG-Vertrages überführt, die EGKS ging in der Europäischen Gemeinschaft auf, die inzwischen ihrerseits in der einheitlichen Europäischen Union aufgegangen ist (s. a. Europäische Integration, 3).
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