Europäisches Auslieferungsübereinkommen , Abk. EuAlÜbk: Abkommen, das die Aus- und Durchlieferung (Auslieferung) eines Verfolgten oder Verurteilten im Bereich der Europäischen Union regelt. Dem Abkommen gehören fast alle Mitgliedstaaten des Europarates einschließlich der Staaten des ehemaligen Ostblockes an. Vertragspartner ist auch Israel. Das Abkommen sieht grundsätzlich vor, dass der hinreichende
Weitere Begriffe : prior tempore potior iure | Brille | retrograde Methode |
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