Freihandelszone Vereinbarung mehrerer Staaten, dass im wechselseitigen Warenverkehr keine Beschränkungen bestehen sollen, wobei die Beseitigung der Zölle (Zollunion) wichtigste Massnahme ist; vor allem die EFTA. Die Bildung von F.n ist nach dem GATT nur zulässig, wenn eine Diskriminierung dritter Staaten vermieden wird, insbes. wenn kein höherer Aussenzoll eingeführt wird. Von der Wirtschaftsgemeinschaft unterscheidet sich die F. dadurch, dass keine Koordinierung der Wirtschaftspolitik angestrebt wird.
Weitere Begriffe : Unterlassung von Schönheitsreparaturen | Wertpapiersammelbank | Spaltung einer Kapitalgesellschaft |
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