Zollunion
Verbindung mehrerer Staaten zu dem Zweck, untereinander keinen Zoll zu erheben. Von der Freihandelszone dadurch unterschieden, dass ein gemeinsamer Aussenzoll gegenüber Drittländern erhoben wird, von der Wirtschaftsgemeinschaft durch das Fehlen gemeinsamer Wirtschaftspolitik.
Zusammenschluss mehrerer autonomer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Die Zollunion
ist durch eine Tarifidentität, durch das Fehlen von Zollerhebung beim Warenverkehr innerhalb der beteiligten Staaten und dadurch gekennzeichnet, dass die anzuwendenden Zollrechtsregelungen weitestgehend harmonisiert sind. Ein Beispiel hierfür stellt die Zollunion der Europäischen Union dar. Sie wurde am 1.7. 1968 zunächst unter den ursprünglichen EWG-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) vereinbart, 1973 auf Großbritannien, Dänemark und Irland, 1981 auf Griechenland, 1986 auf Spanien und Portugal, 1995 auf Finnland, Österreich und Schweden ausgedehnt. Am 1.5. 2004 sind beigetreten: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Tschechische Republik, Zypern, 2007 Rumänien.
ist der Zusammenschluss selbständiger Hoheitsgebiete zu einem einheitlichen Zollgebiet unter Beseitigung der Zölle (Zoll) unter den Mitgliedsländern und Vereinbarung eines einheitlichen Außenzolls gegenüber Drittländern. Die Europäische Union ist auch, aber viel mehr als eine Z. In einer Freihandelszone dagegen sind die Mitgliedsländer in ihrer Zollgestaltung gegenüber Drittländern frei.
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