FremdenverkehrFür das Recht des F. sind privatrechtlich vor allem das Reisevertragsrecht, die Gastwirtshaftung und die Bedingungen des Beherbergungsvertrages von Bedeutung. Öffentlich-rechtlich sind die Fremdenverkehrsabgaben (Kurtaxe, Gemeindeabgaben), das Recht der Gaststätten (mit Erleichterungen für kleine Privatvermieter), die besonderen Bedingungen für Ferienwohnungen, -appartements sowie das Recht der Personenbeförderung zu beachten. S. a. Alpenkonvention, Reisebüro.
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