Friedensrichter in Deutschland die zwecks Durchführung eines Sühneversuchs behördlich bestellte Person (Schiedsamt). Das im früheren Württemberg-Baden für Bagatellzivil- und -strafsachen vorgesehene und mit einem Gemeindebeamten oder Rechtspfleger besetzte Friedensgericht wurde durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Im Ausland (insbes. im französischen und angelsächsischen Recht) ist der F. ein für Zivil- oder Strafsachen von geringer Bedeutung eingesetzter Richter ohne juristische Ausbildung.
Weitere Begriffe : Kontrollgremium, Parlamentarisches | Subrogationsklausel | Niederlande |
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