Gattung Bei einer G.sschuld ist der Leistungsgegenstand nach G.smerkmalen bestimmt, also nach allgemeinen, eine Gruppe einzelner Gegenstände zusammenfassenden und zugleich aussondernden Merkmalen. (Bsp.: Bestellung von 10 Ztr. Kartoffeln der Handelsklasse B; Bestellung eines Hotelzimmers in mittlerer Preisklasse). Den Gegensatz bildet die Speziesschuld, die auf eine nach Sondermerkmalen bestimmte konkrete Leistung geht. Die Umschreibung der Gattung obliegt den Parteien. Sie kann enger oder weiter sein. Wichtigste Gattungsschuld ist die Geldschuld. - Wird bestimmt, dass die Leistung aus einer näher umschriebenen Menge von Gattungssachen erfolgen soll, so liegt eine sog. begrenzteoder beschränkte G.sschuld vor, Vorratsschuld, Gattungskauf, Gattungswarenschuld.
Weitere Begriffe : Einzelakt | Actio pro socio | Erfassung Wehrpflichtiger |
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