GefahrspersonDie Person, deren Tod bei einem Vertrag über eine Lebens- oder Unfallversicherung als Risiko versichert ist, ohne dass diese Person Versicherungsnehmer ist oder als versicherte Person selbst in den Genuss einer Versicherungsleistung kommen soll. Soll eine solche Versicherung über den Tod einer anderen Person als Risiko genommen werden, so muss die Gefahrsperson aus verständlichen Gründen schriftlich dem Abschluss des Versicherungsvertrags zustimmen.
Weitere Begriffe : Öffentlicher Friede | Kanzlermehrheit | Familienrechtsänderungsgesetz |
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