GefahrtarifIn der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Beiträge nach dem Grade der Unfallgefahr abgestuft. Dies geschieht in einem G., den die Vertreterversammlung des Trägers der UV mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde aufstellt. Vgl. §§ 157 ff. SGB VII.
Weitere Begriffe : Norm, betriebsverfassungsrechtliche | Priorität des Bundesrechts | Gleitklauseln |
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