Gegenerklärung

Stellungnahme einer Prozesspartei zum Vorbringen des Gegners (z.B. § 132 ZPO), insbes. wenn dieser ein Rechtsmittel eingelegt hat (z.B. Revisionsg., § 347 StPO).

Entgegnung des Gegners des Beschwerdeführers auf die Revision im Strafprozess (§ 347 Abs. 1 StPO). Die Gegenerklärung ist nicht zwingend, für die Staatsanwaltschaft wird sie in Nr. 162 RiStBV detailliert geregelt.




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