Geleit
sicheres Geleit.
ist im mittelalterlichen und neuzeitlichen Recht die vor Gefahren sichernde Führung eines Reisenden durch Bewaffnete gegen Entgelt. Sicheres G. (§ 295 StPO) ist im Strafprozessrecht die Zusicherung der Befreiung von der Untersuchungshaft durch das Gericht gegenüber einem abwesenden Beschuldigten wegen einer bestimmten Tat. Es erlischt, wenn ein auf Freiheitsstrafe lautendes Urteil ergeht oder wenn der Beschuldigte Anstalten zur Flucht trifft oder wenn er Bedingungen, unter denen ihm das sichere Geleit erteilt worden ist, nicht erfüllt. Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005
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