Gewerbliche BerufsgenossenschaftenDie nach Gewerbezweigen gegliederten gewerblichen Berufsgenossenschaften gehören zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind zuständig, sofern keine spezielle Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand besteht (§ 121 SGB VII; Unfallversicherungsträger).
Weitere Begriffe : Zinsen aus Kapitalforderungen | Unterwerfungserklärung | Verbotsirrtum, umgekehrter |
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