Gewinnanteil (z.B. § 121 HGB) ist der Anteil des einzelnen Gesellschafters am Gewinn der Gesellschaft. In der Regel kann der Gesellschafter jährliche Auszahlung seines Gewinns verlangen. Der ausgezahlte G. ist Einkunft. Lit.: Arnold, M., Der Gewinnauszahlungsanspruch, 2001
Weitere Begriffe : Versicherungsverein | Wahl der Schöffen | Einheitswahl des Betriebsrats |
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