Gewinnermittlungsmethoden

Im Einkommensteuerrecht wird bei den Gewinneinkunftsarten (§§ 13, 15, 18 EStG) zwischen der Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 1 EStG durch Betriebsvermögensvergleich oder nach § 4 Abs. 3 EStG durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) unterschieden. Diese verschiedenen Methoden der Gewinnermittlung führen in den einzelnen Veranlagungszeiträumen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der Totalgewinn eines Unternehmens (d. h. von der Eröffnung bis zur Einstellung des Betriebes) ist jedoch bei beiden Methoden identisch. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG besteht lediglich die Möglichkeit, Teile des Gewinns zu verlagern, die jedoch bei Einstellung des Unternehmens besteuert werden (Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit).
Ein Wechsel zwischen den einzelnen Gewinnermittlungsmethoden ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.




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