Grundrechtssichernde Verfahrensregelungen

Durch das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” vom 21. 12. 2007 (BGBl. I 3198) in § 101 StPO aufgenommene gemeinsame Verfahrensvorschriften fiir spezielle verdeckte Ermittlungsmaßnahmen der StPO von hoher Eingriffsintensität in Grundrechte. Die Vorschrift sieht u. a. für die Telekommunikationsüberwachung, die Verkehrsdatenerhebung, den Einsatz des IMSI-Catchers, die akustische Wohnraumüberwachung, den Einsatz verdeckter Ermittler, die Netzfahndung und die längerfristige Observation eine gesonderte Aktenführung und Kennzeichnung sowie umfassende Benachrichtigungspflichten sowohl Betroffener wie auch Dritter vor, für die die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Darüber hinaus regelt die Vorschrift den Rechtsschutz gegen entsprechende Eingriffsmaßnahmen und die Löschung und Sperrung von Daten.




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