Rota Romana

ein beim Heiligen Stuhl gebildetes Kollegialgericht, das aus 17 vom Papst ernannten priesterlichen Richtern besteht. In erster Linie ist die R. R. Berufungsgericht zur Entscheidung kirchlicher
Rechtsstreitigkeiten aus der ganzen Welt, ausnahmsweise Gericht erster Instanz. Die R. R. ist vorwiegend mit Ehesachen befasst; so fällte sie z.B. 1970 251 Urteile, von denen 248 Anträge auf Nichtigkeitserklärung von Ehen betrafen (180 wurden positiv, 68 negativ entschieden).

(lat., römisches Rad) oder sacra rota Romana (heiliges römisches Rad) ist im katholischen Kirchenrecht der bedeutendste Gerichtshof der päpstlichen Gerichtsbarkeit zur Entscheidung kirchlicher Rechtsstreitigkeiten. Lit.: Castell, E., Alkoholismus in der Rechtsprechung der Rota Romana, 1997

Kurie. S. a. Kirchliche Gerichtsbarkeit.




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