Honorarprofessoren sind nebenberuflich an wissenschaftlichen Hochschulen tätige Hochschullehrer. Maßgebend ist das Hochschulrecht des Landes. Zum H. kann bestellt werden, wer zur wissenschaftlichen Tätigkeit geeignet und nach seinen wissenschaftlichen Leistungen den Anforderungen entspricht, die an Professoren dieser Hochschulen gestellt werden. Sie sind häufig wissenschaftlich ausgewiesene Praktiker mit langjähriger Bewährung in der Lehre. H. sind Mitglieder der Hochschule. Die Verleihung der Honorarprofessur ist nach Maßgabe des Landesrechts eine von der tatsächl. Ausübung unabhängige akademische Würde.
Weitere Begriffe : Sühneverfahren | Ökologische Produktion | Arbeitsvermittlung |
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