Höferecht ist das für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe geltende Sonderrecht (Bundesrecht), das in der ehemaligen britischen Besatzungszone in der Höfeordnung geregelt ist. Zur Erhaltung der Wirtschaftsfähigkeit eines Hofs ist eine gesetzliche Sondererbfolge eines einzelnen Erben festgesetzt, gegen den die sonstigen (weichenden) Miterben nur einen beschränkten Abfindungsanspruch haben. Die Bestimmung des Hoferben erfolgt durch letztwillige Verfügung oder durch Gesetz. Lit.: Lange, R./Wuljf, H./Lüdtke-Handjery, C., Höfeordnung, 10. A. 2001; Wehner, R., Hofübergabe, 7. A. 2000
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