Informationsrecht

wird als Grundrecht durch Art. 5 GG gewährleistet, Meinungsfreiheit. Auf gesetzlicher Grundlage bestehen vielfach besondere I.e, z.B. das Recht des Betriebsrats auf Information durch den Arbeitgeber, das I. des Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft nach § 118 des Handelsgesetzbuches.

Auskunftspflicht, Datenschutz, Mitbestimmung (1), Offene Handelsgesellschaft (4); s. a. Informationsfreiheit.




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