Informationsrecht wird als Grundrecht durch Art. 5 GG gewährleistet, Meinungsfreiheit. Auf gesetzlicher Grundlage bestehen vielfach besondere I.e, z.B. das Recht des Betriebsrats auf Information durch den Arbeitgeber, das I. des Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft nach § 118 des Handelsgesetzbuches.
Weitere Begriffe : Pflichtwehrübung | Differenz | Sondergerichte |
MMnews
|