Integrationsamt
Staatliche Einrichtung, die seit Inkrafttreten des SGB IX ab 1.7. 2001 die Funktion der
bis dahin in jedem Bundesland zu bildenden Hauptfürsorgestelle übernommen hat. Auch nach neuem Recht sind die Integrationsämter für begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben für Schwerbehinderte zuständig, insbesondere durch Beteiligung im Kündigungsschutzverfahren, vgl. §§ 85-92 SGB IX.
Die Entscheidung des Integrationsamtes über die Zustimmung oder Ablehnung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen ist im allgemeinen Verwaltungsrechtsweg, § 40 VwGO, zu überprüfen. Darüber hinaus ist wesentliche Aufgabe des Integrationsamtes die Einziehung und die Verwendung der Ausgleichsabgabe. Auch mit den daraus erzielten Einnahmen soll das Integrationsamt die berufliche Eingliederung Behinderter, u. a. durch Zuschussleistungen etc., fördern.
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