interlokales Privatrecht
Rechtsnormen, welche die räumliche Kollision zwischen verschiedenen Privat_ rechtsordnungen innerhalb des Hoheitsgebiets eines
einheitlichen souveränen Staates regeln. Das interlokale Privatrecht ist bedeutsam für die Ermittlung des anwendbaren Rechts in Mehrrechtsstaaten, wie etwa die USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Spanien und Mexiko.
Bei einem Verweis im Rahmen einer IPR-Prüfung auf einen Mehrrechtsstaat sind zur Ermittlung der letztlich maßgeblichen Teilrechtsordnung die Regeln des interlokalen Privatrechts heranzuziehen. Im deutschen IPR besteht mit Art. 4 Abs. 3 EGBGB eine entsprechende Hilfsregel.
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