Internationales Komitee vom Roten Kreuz

, IKRK: privatrechtlicher Verein in Genf mit partieller Völkerrechtssubjektivität, der sich aus bis zu 25 Schweizer Staatsbürgern zusammensetzt. Als höchstes Gremium steht das IKRK dem Internationalen Roten Kreuz vor, einer internationalen Hilfsorganisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, im Krieg das Los der Kriegsopfer zu mildern und als neutraler Vermittler in allen Fragen zu wirken, die die Verwundeten und Gefangenen betreffen. Bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht wird das IKRK bei den zuständigen Behörden vorstellig. Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen behält sich das IKRK das Recht vor, eine öffentliche Stellungnahme abzugeben. Weiter hält das IKRK die Staaten zu nationalen gesetzgeberischen Aktivitäten an, die eine strafrechtliche Verfolgung jener ermöglichen, die schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen haben. Als neutraler Vermittler kann das IKRK von einer der Konfliktparteien ersucht werden, der gegnerischen Partei eine Beschwerde über behauptete Verstöße gegen Bestimmungen des humanitären Völkerrechts mitzuteilen. Grundpfeiler der Organisation des Roten Kreuzes sind: Internationale Rot-Kreuz-Konferenz, Nationale Rot-Kreuz-Gesellschaften und IKRK.
Die nationalen Rot-Kreuz-Gesellschaften sind in der Liga der Rot-Kreuz-Gesellschaften zusammengefasst. Mitglieder verschiedener Staaten bilden deren Organe. Bei der Liga handelt es sich um eine nichtstaatliche internationale Organisation.
Die Internationale Rot-Kreuz-Konferenz tagt unregelmäßig und erarbeitet Empfehlungen für Abänderungen der Genfer Konventionen und der übrigen Rot-Kreuz-Verträge. Delegierte aller nationalen RotKreuz-Gesellschaften, aller Unterzeichnerstaaten der Genfer Konventionen, der Liga der Rot-KreuzGesellschaften und das IKRK arbeiten hier zusammen, d. h. Vertreter nichtstaatlicher Organisationen gleichberechtigt mit denen souveräner Staaten.




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