Internationales Strafrecht Die deutschen gesetzlichen Regelungen, die sich mit der Frage beschäftigen, wann ein Ausländer von einem deutschen Strafgericht oder ein Deutscher für eine von ihm im Ausland begangene Straftat nach deutschem Strafrecht bestraft werden kann (§§3-7 StGB). Letzteres ist immer der Fall. Ersteres dann, wenn die Tat in Deutschland (oder auf einem deutschen Schiff oder Flugzeug) begangen worden ist oder wenn das Opfer ein Deutscher war. Einige Straftaten (z.B. Völkermord oder Anschläge auf den Luftverkehr) werden immer nach deutschem Strafrecht bestraft, gleichgültig, von wem und wo sie begangen worden sind.
Weitere Begriffe : Schengener Übereinkommen | Planänderung | honoris causa |
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