Internationales Strafrecht

Die deutschen gesetzlichen Regelungen, die sich mit der Frage beschäftigen, wann ein Ausländer von einem deutschen Strafgericht oder ein Deutscher für eine von ihm im Ausland begangene Straftat nach deutschem Strafrecht bestraft werden kann (§§3-7 StGB). Letzteres ist immer der Fall. Ersteres dann, wenn die Tat in Deutschland (oder auf einem deutschen Schiff oder Flugzeug) begangen worden ist oder wenn das Opfer ein Deutscher war. Einige Straftaten (z.B. Völkermord oder Anschläge auf den Luftverkehr) werden immer nach deutschem Strafrecht bestraft, gleichgültig, von wem und wo sie begangen worden sind.

Anwendbarkeit deutschen Strafrechts, Völkerstrafrecht.

Nach dem I. S. entscheidet sich, welches nationale S. anzuwenden ist, wenn der Tatort außerhalb des Heimatlandes des Täters oder in mehreren Ländern liegt oder das verletzte Rechtsgut ein ausländisches ist. Das deutsche I. S. (§§ 3 ff. StGB, Geltungsbereich des Strafrechts) regelt nur den Anwendungsbereich des inländischen S., enthält also - anders als das internationale Privatrecht - keine echten Kollisionsnormen.




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