Inzest

Unter dem Begriff Inzest versteht man den Geschlechtsverkehr zwischen Blutsverwandten, vor allem zwischen Geschwistern oder Eltern und Kindern. Er ist strafbar. Auch der Beischlaf mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie steht unter Strafe. Bei Abkömmlingen und Geschwistern ist für die Strafbarkeit allerdings Voraussetzung, dass sie zur Tatzeit volljährig sind. Bei Beteiligung Minderjähriger kann aber immer ein Tatbestand wie sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder sexueller Missbrauch von Kindern gegeben sein.

Der Beischlaf zwischen Verschwägerten ist heute nicht mehr mit Strafe bedroht.

§§ 173, 174 ff. StGB

Blutschande.

(lat.) Blutschande.

Unreinheit, Blutschande

= Blutschande.




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