Kautel
Vorsichtsmassnahme, Vorbehalt.
Kaution (lat.), Sicherheitsleistung durch Hinterlegung von Geld, Wertpapieren, auch in Form einer Bürgschaft (Bankbürgschaft), Bestellung einer Hypothek, Hingabe eines Wechsels. K. wird z.B. verlangt als Sicherheit für Einhaltung eines Vertrages, Entlassung eines Gefangenen aus Untersuchungshaft, zur Abwendung der Vollstreckung eines noch nicht rechtskräftigen Zivilurteils.
Vorsicht, Sicherung, Sicherungsmittel
= Vorbehalt, Absicherung, namentlich im Vertrag.
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