Kennzeichenstreitsachensind Zivilprozesse, in denen Ansprüche aus einem im Markengesetz (Marken) geregelten Rechtsverhältnis geltend gemacht werden. Hierzu gehören Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus Verletzung der Marke (Ausstattung, geschäftliche Bezeichnung usw.), aber auch Eintragungs- und Löschungsklagen. Für K. sind die Landgerichte ausschließlich zuständig; wie bei Patentstreitsachen kann die Landesregierung eines von ihnen für den Bezirk mehrerer Landgerichte als Gericht für K. bestimmen (§ 140 MarkenG).
Weitere Begriffe : Verklammerungsprinzip | Güteantrag | Lex mercatoria |
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