Kettenarbeitsverhältnis

ist das auf mehreren unmittelbar aneinander angeschlossenen, zeitlich befristeten Arbeits Verträgen zwischen demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer beruhende Arbeits Verhältnis. Es ist, wenn dadurch der Kündigungsschutz vereitelt wird, unzulässig, so dass dann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Dass ein Arbeitnehmer mit einer sog. Nebentätigkeit nicht seinen vollen Lebensunterhalt verdient, rechtfertigt allein noch nicht die Befristung eines Arbeits Vertrags. Lit.: Söllner, A./Waltermann, R., Arbeitsrecht, 14. A. 2006

(Kettenarbeitsvertrag): Arbeitsverhältnis, bei dem wiederholt befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Im Fall eines Kettenarbeitsverhältnisses wird durch das Arbeitsgericht immer nur die Wirksamkeit der letzten Befristung geprüft. Zu den Möglichkeiten der Befristung befristetes Arbeitsverhältnis.




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