Kettenarbeitsverhältnis ist das auf mehreren unmittelbar aneinander angeschlossenen, zeitlich befristeten Arbeits Verträgen zwischen demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer beruhende Arbeits Verhältnis. Es ist, wenn dadurch der Kündigungsschutz vereitelt wird, unzulässig, so dass dann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Dass ein Arbeitnehmer mit einer sog. Nebentätigkeit nicht seinen vollen Lebensunterhalt verdient, rechtfertigt allein noch nicht die Befristung eines Arbeits Vertrags. Lit.: Söllner, A./Waltermann, R., Arbeitsrecht, 14. A. 2006
Weitere Begriffe : Lotterievertrag | Telefonische Übermittlung von Willenserklärungen | Zwangspfand |
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