Kommunalverfassungsstreitigkeitensind Streitigkeiten zwischen Organen der Gebietskörperschaften (insbes. Gemeinden, Landkreise) untereinander über Rechte und Pflichten aus dem körperschaftlichen Verhältnis (Beispiele: Wahl von Organen; Maßnahmen gegen Mitglieder, etwa Ausschluss wegen Befangenheit oder Beteiligung). Für K. steht das Verwaltungsstreitverfahren offen, und zwar die allgemeine Leistungs- oder Feststellungsklage. Auch für entsprechende Fälle innerhalb anderer öff.-rechtl. Körperschaften (z. B. Universitäten) hat man ein Klagerecht bejaht. Allgemein wird für solche Klagen, deren Zulässigkeit früher weitgehend verneint wurde und deren Voraussetzungen im Einzelnen auch jetzt noch streitig sind, auch der Ausdruck „Organklagen“ oder „innerorganisationsrechtl. Streitigkeiten“ verwendet.
Weitere Begriffe : Zitierrecht | Abberufung von Diplomaten | Juristentag |
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