Konjunkturpaket

Zur Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise verabschiedete die BReg. Ende 2008 das K. I (Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung, vgl. G v. 21. 12. 2008, BGBl. I 2896). Zu seinem Maßnahmenpaket gehörten Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen, Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld (Kurzarbeit), Förderung energieeffizienter Gebäudesanierung, erhöhte Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, Beschleunigung von Verkehrsinvestitionen, ein Kredit- und Bürgschaftsprogramm u. a. Dem K. I folgte im Frühjahr 2009 das K. II (Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland, vgl. G v. 2. 3. 2009, BGBl. I 416), welches das Kredit- und Bürgschaftsprogramm ausweitete (Wirtschaftsfonds für Deutschland), die Umweltprämie einführte und zahlreiche andere, i. d. R. befristete konjunkturelle Unterstützungsmaßnahmen in die Wege leitete. S. a. Finanzmarktstabilisierungsfonds.




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