Konkubinat (lat.: concubinatus = außereheliche, gesetzlich erlaubte Geschlechtsverbindung; ursprünglich Ehe minderen Rechts mit einer Frau, z.B. einer Freigelassenen, die eine gesetzmäßige Ehe nicht eingehen durfte); auch wilde Ehe; frühere Bezeichnung für ein - damals noch strafbares - eheähnliches Zusammenleben von Frau und Mann ohne förmliche Eheschließung. Zum heutigen Rechtszustand nichteheliche Lebensgemeinschaft.
Weitere Begriffe : Moore, Schutz gegen Brand | Schenkung auf den Todesfall | Präjudiziencharakter höchstrichterlicher Entscheidungen |
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