Kontrollmitteilung Bei der Bearbeitung von Steuerfällen, insbesondere im Rahmen von Außenprüfungen, gewinnen die Finanzbehörden häufig auch Erkenntnisse, die für die Besteuerung von anderen als den aktuell überprüften Steuerpflichtigen von Bedeutung sein können. So weist z. B. eine Eingangsrechnung bei dem einen Unternehmen im Regelfall auf eine Betriebseinnahme eines anderen Unternehmers hin. Um diese Erkenntnisse für die Überprüfung der zutreffenden Besteuerung zu nutzen, werden Kontrollmitteilungen zur Aufnahme in die Steuerakten anderer Steuerpflichtiger gefertigt.
Weitere Begriffe : Unterbringung zur Beobachtung | Unterhaltspflicht | Kanton |
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