Kostenerstattungsanspruch, materiell-rechtlicher

aus Vorschriften des materiellen Rechts (und damit anders als der prozessuale Kostenerstattungsanspruch — nicht aus denen der ZPO) folgender Anspruch auf Ersatz für Kosten, die im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung oder -verteidigung entstanden sind. Als Anspruchsgrundlage kommen — vertragliche (insbes. Verzug) oder deliktische — Schadensersatzansprüche in Betracht (für das Arbeitsgerichtsverfahren vgl. auch § 40 Abs. 1 BetrVG als gesetzlicher Anspruch auf Kostentragung). Er muss ggf. durch Leistungsklage geltend gemacht werden und ergibt sich nicht aus der gerichtlichen Kostenentscheidung.




Vorheriger Fachbegriff: Kostenerstattungsanspruch | Nächster Fachbegriff: Kostenerstattungsanspruch, prozessualer


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen