Verkehrssünderkartei Allgemeine Bezeichnung für das offiziell «Verkehrszentralregister» genannte Register über rechtskräftige Verurteilungen oder Bußgeldbescheide wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Außerdem wird darin jede Entziehung der Fahrerlaubnis eingetragen. Die Einrichtung der Verkehrssünderkartei (in Flensburg) ist grundsätzlich in den §§ 28-30 a StVG vorgesehen. Einzelheiten regeln die §§13-13d StVZO. Dort wird genau gesagt, welche Verstöße eingetragen werden müssen und nach welchen Fristen die Eintragungen wieder gelöscht werden. Viele Eintragungen in der Verkehrssünderkartei können zum endgültigen Verlust der Fahrerlaubnis führen («Punkte sammeln»).
Weitere Begriffe : Verfügungsbeschränkung, familienrechtliche | Fehlerhafte Entscheidungen | Test |
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