KrankentagegeldversicherungUm bei einem Verdienstausfall durch Krankheit oder einen Unfall Krankentagegeld zu erhalten, schließt man mit einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) ab. Der Versicherte muss die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, spätestens aber innerhalb der festgesetzten Fristen bei seinem Versicherer einreichen. Er erhält den vereinbarten Tarif dann für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit. Wie beim Krankenhaustagegeld entfällt die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens unter bestimmten Umständen, etwa wenn der Antragsteller eine Krankheit oder einen Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Weitere Begriffe : Indulgenz | Faustpfandrecht | Wiedergutmachung |
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