Krankheits- oder Behinderungsverarbeitung
Im Sozialrecht :
Die Krankheits- und Behinderungsverarbeitung gehört zu den Leistungen der Heilbehandlung und der Teilhabe am Arbeitsleben der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 SGB
VII) und zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§ 15 Abs. 1 S. 1 SGB VI) und zur Teilhabe am Arbeitsleben der gesetzlichen Rentenversicherung (816 SGB VI).
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