Krankheitskostenversicherung Für die Krankheitskostenversicherung gelten dieselben allgemeinen Versicherungsbedingungen wie für die Krankenhaustagegeldversicherung. Die Versicherungsgesellschaften können sie jedoch abwandeln. Der genaue Umfang des Schutzes ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag bzw. Versicherungsschein.
Weitere Begriffe : Sicherheitsüberprüfungsgesetz | Nachweisverfahren | Defizitverfahren |
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