Krankenhaustagegeldversicherung

Wer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls vorübergehend nicht zur Ausübung seines Berufes in der Lage ist, kann sich durch den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung für die Dauer der stationären Behandlung gegen Einkommensverluste schützen. Üblicherweise gelten hier die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK). Die Notwendigkeit der medizinischen Heilbehandlung ist Voraussetzung für die Zahlung. Dabei richtet sich die Höhe der Beträge nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Versicherungsgesellschaft. Der Patient erhält das Tagegeld vom Tag der Aufnahme bis zum Tag der Entlassung. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt indes bei Leiden oder Verletzungen infolge von
Kriegsereignissen, anerkannten Wehrdienstbeschädigungen, vorsätzlich verursachten Krankheiten und Unfällen sowie bei einer Reihe von Einzelfällen, die den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen zu entnehmen sind. Siehe auch Krankentagegeldversicherung




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