KreditwürdigkeitGesetzlich nicht normierte Bezeichnung für die Einschätzung eines Kreditnehmers, dass er seine Kreditverpflichtungen hinsichtlich Zinszahlung und Tilgung erfüllen wird. Persönliche Kreditwürdigkeit liegt vor, wenn derjenige, der für sich oder ein Unternehmen einen Kredit in Anspruch nimmt, aufgrund seiner fachlichen und beruflichen Qualifikation, sowie seiner Zuverlässigkeit und unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdient. Unter materieller Kreditwürdigkeit ist die positive Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers zu verstehen. Kreditinstitute nehmen bei der Kreditvergabe eine umfangreiche Kreditwürdigkeitsprüfung vor.
Weitere Begriffe : Perforation | consensus contrarius | Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen |
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