Lateranverträge

vom 11.2.1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Italien zur Regelung der beiderseitigen Verhältnisse. Wichtigste Vereinbarungen waren die Bildung eines souveränen Vatikanstaates ( a. Kirchenstaat), die Anerkennung der kath. Kirche als Staatskirche Italiens und die Zahlung einer Ausgleichsleistung für die Verluste an Kirchenvermögen während der staatlichen Einigung Italiens.

Durch die L. vom 11. 2. 1929 wurden die seit der Annexion des Kirchenstaates (1870) zwischen dem italienischen Staat und der kath. Kirche bestehenden Spannungen beseitigt. Der kath. Glaube wurde zur einzigen Staatsreligion Italiens; andere religiöse Bekenntnisse werden nur toleriert. Ferner wurde der Vatikanstaat geschaffen, das Eigentum des Heiligen Stuhls an zahlreichen Gebäuden anerkannt und die Pflicht des Staates festgelegt, alles zu unterlassen, was dem heiligen Charakter der Stadt Rom widerspricht. Die Kirche sollte die Bischöfe ohne Mitwirkung des Staates einsetzen können. Ein Teil des kirchlichen Rechts, insbes. das Eheschließungsrecht, wurde vom Staat als verbindlich anerkannt. Durch Art. 7 II der italienischen Verfassung von 1949 wurden die in den L. getroffenen Abmachungen verfassungsmäßig aufrechterhalten. Die Rechtslage wurde 1984 durch ein neues Konkordat teilweise geändert.




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