Manteltarifvertrag

Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen regelt, die länger gelten und nicht häufig verändert werden sollen (z.B. allgemeine Lohnbedingungen, Kündigungsfristen, Arbeitszeit, Urlaub, Nachtarbeitzuschläge). Dieser Tarifrahmen (Rahmenvertrag) wird durch Lohntarifverträge mit meist kürzerer Laufzeit ergänzt.

Rahmentarifvertrag, ist ein Tarifvertrag, der eine für längere Zeit vorgesehene Regelung bestimmter Arbeitsbedingungen herbeiführen soll, z. B. in bezug auf Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsschutz. Den Gegensatz bilden die Tarifverträge über Arbeitslöhne, die vom Wechsel der Konjunktur abhängig sind. Daher fallen Rahmen- und Lohntarifverträge meist auseinander. Nicht selten entbrennt um den Lohntarif ein Arbeitskampf, während der M. zwischen den Parteien unangefochten bleibt.

ist der grundlegende, auf längere Zeit berechnete Tarifvertrag, in dem die Arbeitsbedingungen geregelt werden, die nicht ständiger Änderung unterliegen (z. B. Arbeitszeit, z. B. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). Lit.: Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter, hg. v. Heel, F., 6. A. 2003

(Rahmentarifvertrag) Tarifvertrag.

ist ein Tarifvertrag, der auf einen längeren Zeitraum berechnet ist und solche Arbeitsbedingungen - daneben auch betriebsverfassungsrechtliche Fragen - regelt, die länger gelten und nicht häufig verändert werden sollen (sog. Rahmentarifvertrag; z. B. allgemeine Lohnbedingungen, Kündigungsfristen, Arbeitszeit, Urlaub, Nachtarbeiterzuschläge). Der M. wird ergänzt durch die zwischen denselben Sozialpartnern abgeschlossenen Lohn(Gehalts)tarifverträge mit meist kürzerer Laufzeit und häufig längeren Kündigungsfristen, in denen zugleich die Lohn(Gehalts)höhe vereinbart wird.




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