Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Dieser ist als eine von den Krankenkassen und ihren Verbänden in einem Land gemeinsam getragene Arbeitsgemeinschaft an die Stelle des früheren vertrauensärtzlichen Dienstes getreten. Aufgaben: Vorschläge zur Sicherung des Heilerfolges und zur Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen, Erstattung von Gutachten bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, Überprüfung der Verordnungen von Versicherungsleistungen.
Weitere Begriffe : Rektor | DENIC | atypische Schadensfolgen |
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