MiStra

(Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen): Auf einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Justiz und den Landesjustizministerien aus dem Jahr 1985 beruhende Verwaltungsanordnung, die Mitteilungspflichten für Gerichte und Staatsanwaltschaft an bestimmte Behörden oder Stellen für bestimmte Personen- und Deliktsgruppen regelt. Durch die MiStra werden die Justizbehörden zu den nach Form und Umfang geregelten Mitteilungen verpflichtet.
Beispiele: Mitteilung des Verfahrensausgangs an die Polizei (Mistra Nr. 11), Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde in Führerscheinsachen (Mistra Nr. 45), die Ausländerbehörde bei Straftaten von Ausländern (Mistra Nr. 42) und — in zahlreichen Einzelbestimmungen — den Dienstvorgesetzten oder an Selbstverwaltungseinrichtungen der freien Berufe (z. B. Beamte, Richter, Soldaten, Arzte).




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