MitteilungspflichtVerpflichtung von Behörden und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf der Grundlage einer auf § 93 a AO gestützten Rechtsverordnung der Bundesregierung, zur Sicherung der Besteuerung den Finanzbehörden Kontrollmitteilungen über an Steuerpflichtige geleistete Zahlungen zuzuleiten. Die Mitteilungspflicht kann sich auch auf Verwaltungsakte beziehen, die dem Betroffenen ermöglichen, steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen (z. B. Konzessionen), oder auf Anhaltspunkte über Schwarzarbeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung.
Weitere Begriffe : Doppelbestrafungsverbot | Ausnahmen und Befreiungen im Baurecht | Kurfürst |
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